Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1  Hallenordnung

 

Für das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle Dahlem/Eifel seitens eines Abonnement-, Kurs- oder Seminarteilnehmers – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt - gilt jederzeit und ausnahmslos die Hallenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

§ 2 Anmeldungen

 

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch die Hundesporthalle Dahlem/Eifel zustande.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist die fristgerechte Zahlung der Abonnement-, Kurs- oder Seminargebühr sowie das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl.

 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

 

§ 3 Rücktritt

 

3.1. Rücktritt durch den Teilnehmer

 

Mit der schriftlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Seminargebühr, unabhängig davon, ob er zum vereinbarten Veranstaltungs-termin anwesend ist oder nicht. Falls er nicht am Seminar/Veranstaltung teilnehmen kann, wird der Platz durch die Hundesporthalle Dahlem/Eifel zuerst durch Teams auf der Warteliste neu besetzt - in diesem Fall wird dem Teilnehmer die bezahlte Seminargebühr zu 100 % erstattet. Falls es keine Teams auf der Warteliste geben sollte, muss sich der Teilnehmer eigenständig um Ersatz kümmern. Ohne Ersatz wird die von ihm bezahlte Seminargebühr nicht erstattet.

 

3.2. Rücktritt durch die Hundesporthalle Dahlem/Eifel

 

Die Hundesporthalle Dahlem/Eifel kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn

 

a. sich der Teilnehmer vertragswidrig (Verstöße gegen die Hallenordnung) verhält

 

b. die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht wird.

 

§ 4 Haftung

 

Jeder Teilnehmer haftet persönlich für den durch sich, einem von ihm beauftragten Dritten oder seinen Hund entstandenen Schaden. Dies gilt sowohl im Außen- wie auch Innenbereich der Halle, den Räumlichkeiten des Clubhauses und/oder den Trainingsgeräten.

 

Der Teilnehmer verzichtet auf jeglichen Haftungsanspruch gegenüber der Hundesporthalle Dahlem/Eifel und/oder dem Seminarleiter und hat zur Kenntnis genommen, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt.

 

Es wird seitens der Hundesporthalle Dahlem/Eifel keine Haftung für fremdes Eigentum übernommen.

 

§ 5 Nebenabreden

 

Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.

 

Hallenordnung

Ohne Regeln geht es leider nicht…

 

Wir möchten ein gutes Vorbild dafür sein, dass die Verantwortung für den eigenen Hund nicht da endet, wo der persönliche Selbstzweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für ein vorausschauendes, respektvolles Miteinander von Hunden & Haltern untereinander, aber auch im Hinblick auf Geräte und Ausstattung von Halle und Clubhaus sowie die umliegende Nachbarschaft unserer Hundesporthalle.

 

Wir haben schon vor der offiziellen Halleneröffnung viel Lob für diese "schöne Halle" und die hochwertige Ausstattung erhalten - und wir legen VIEL Wert darauf, dass Optik und Zustand auch langfristig in dieser Form erhalten bleiben - ein pfleglicher, sorgfältiger Umgang aller Hallenbenutzer mit unserem Eigentum ist daher für uns unabdingbar und Grundvoraussetzung für die Vermietung der Halle und/oder die Teilnahme an Kursen und Seminaren.

 

Leider müssen wir auch darauf hinweisen, dass wiederholte Missachtungen unserer Regeln sowohl Schadensersatzansprüche als auch ein Hallenverbot zur Folge haben können.

 

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1. Haftung

 

1.1. Das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder; Mieter haften für ihre Mitnutzer.

 

1.2. Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz und eine gültige Hundehaftpflicht-Versicherung verfügen.

 

1.3. Sportboden und –geräte sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher.

 

1.4. Kinder müssen auf dem Gelände der Hundesporthalle und insbesondere innerhalb der Halle (Eingangsbereich/Wartezone/Clubhaus) von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden.

 

2. Sauberkeit

 

2.1. Die Trainingshalle ist mit einem hochwertigen Sportkunstrasen versehen und darf nur mit sauberen, geeigneten Sportschuhen (keine Stollenschuhe) betreten werden. Hallenschuhe und Straßenschuhe müssen vor jedem Betreten/Verlassen der Halle gewechselt werden.

 

2.2. Die Hunde sind vor dem Betreten der Trainingshalle sorgfältig zu säubern und ggf. zu trocknen.

 

2.3. Die Hunde müssen vor dem Training die Möglichkeit haben, sich zu lösen - das Urinieren und/oder Koten in der Halle ist verboten.

 

Aus gegebenen Anlaß sehen wir uns leider gezwungen, diese Regel sehr streng einzufordern - für die meisten Hundehalter ist die Regeleinhaltung selbstverständlich (auch ohne diesen ausdrücklichen Hinweis)  - andere Hundehalter sind in dieser Hinsicht leider sowohl uneinsichtig wie auch unbelehrbar. Deshalb gilt grundsätzlich: Bei JEDEM Verstoß wird eine Geldbuße von 50,00 Euro erhoben - bei wiederholten Verstößen erfolgt ausnahmslos ein Hallenverbot.  Teilnehmer wie Trainingsleiter sind hier gleichermaßen gefordert darauf zu achten, den Hunden ggf. auch MEHRFACH während eines Trainings die Möglichkeit anzubieten, sich außerhalb der Halle zu lösen.

 

2.4. Läufige Hündinnen müssen einen entsprechenden Schutz ("Höschen") tragen; ohne Schutz - kein Training.

 

2.5. Im Bereich des Trainingsfeldes ist das Mitführen von Speisen oder Getränken nicht gestattet.

 

2.6. Außerhalb des Trainingsgeländes steht ein großes Areal an Wiesen/Grünflächen zum Lösen der Hunde vor dem Training zur Verfügung. Hinterlassenschaften der Hunde sind IMMER einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Gemeinde hat eine "Hundestation" zur Entsorgung der Kottüten zur Verfügung gestellt (am Beleuchtungsmast gegenüber der Hundesporthalle);  Kottüten gibt es gratis in der Hundesporthalle. Bitte lasst Eure Hunde NICHT in die Pferdewiesen laufen!

 

3. Training

 

3.1. Auf dem gesamten Gelände der Hundesporthalle (Parkplatz, Außenbereich, Eingangsbereich, Trainingshalle) gilt die Leinenpflicht. Dies gilt auch für Hunde IN der Trainingshalle, die nicht aktiv arbeiten. Es stehen ausreichend Plätze für das Aufstellen von Hundeboxen zur Verfügung.

 

3.2. Frustrierte „Dauerbeller“ können leider bei uns nicht trainieren. Es behindert nicht nur die eigene Konzentrationsfähigkeit von Hund & Halter, sondern stellt auch einen höchst störenden Einfluss auf alle anderen Trainingsteilnehmer dar.

 

3.3. Das Benutzen von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden oder Hilfsmitteln ist verboten. Unsportliches Verhalten gegenüber dem Hund wird nicht geduldet.

 

4. Clubhaus

 

4.1. Im Clubhaus und in der Hundesporthalle gilt ein generelles Rauchverbot. Vor dem Eingangsbereich der Halle besteht jedoch die Möglichkeit für eine „Raucherpause“. Zigarettenkippen sind ordnungsgemäß zu entsorgen (Aschenbecher).

 

4.2. Das Clubhaus ist eine "hundefreie" Zone. Zutritt nur mit sauberen Hallenschuhen.

 

Die jeweils gültigen CORONA-Regeln im Bereich der Halle und im Clubhaus sind einzuhalten. Es gilt b.a.w. die 2G-Regel (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen - ein Nachweis ist zu erbringen).

 

 

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© Hundesport Eifel - Martina Wald